Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Lerntraining und Emotionstraining

(1) Inhalt

a) LAEA Lernpotenzial hilft Kindern und Jugendlichen mit Lerntraining (inkl. Legasthenie- und Dyskalkulietraining), Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen zu überwinden, Sprachkompetenz und mathematische Fähigkeiten zu entwickeln und damit den Weg zu schulischem und beruflichem Erfolg zu eröffnen. Außerdem unterstützt LAEA Lernpotenzial die Teilnehmer beim effizienten und nachhaltigen Lernen.

b) LAEA Lernpotenzial hilft Kindern, Jugendlichen und Familien durch die Anwendung und gemeinsame Umsetzung von Coaching-Methoden im Emotionstraining, herausfordernde Lebenssituationen unterschiedlichster Art zu meistern.

c) LAEA Lernpotenzial führt keine Psychotherapie oder sonstige Therapie im medizinischen Sinne durch. Die Teilnahme am Emotionstraining ist ausschließlich psychisch gesunden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorbehalten. Mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung zum Emotionstraining bestätigt der Vertragspartner die psychische Gesundheit des Teilnehmers. Sollten im Rahmen des Emotionstrainings erwachsene Familienmitglieder am Training teilnehmen, so bestätigen auch sie mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Emotionstraining die eigene psychische Gesundheit.

d) Lerntraining und Emotionstraining werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Begriff Unterricht zusammengefasst.

(2) Ort

a) Der Unterricht findet in der Schule des Teilnehmers oder in den Räumlichkeiten von LAEA Lernpotenzial oder online statt.

b) Sollte der Unterricht aus jedwelchen Gründen nicht in der Schule des Teilnehmers oder in den Räumlichkeiten von LAEA Lernpotenzial stattfinden können, wird der Unterricht online durchgeführt.

(3) Hausaufgaben

a) In Ergänzung des Unterrichts werden häusliche Aufgaben erteilt, welche das Gelernte einschleifen und vertiefen sollen.

b) Der Teilnehmer trägt Sorge dafür, dass die häuslichen Aufgaben ordnungsgemäß und pünktlich erledigt werden.

(4) Informations- und Mitwirkungspflicht

a) Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass LAEA Lernpotenzial vor Trainingsbeginn alle zur Durchführung des Unterrichts notwendigen sonstigen pädagogischen oder medizinischen Informationen rechtzeitig erhält.

b) Sollten sich im Verlauf des Lerntrainings oder des Emotionstrainings relevante Änderungen ergeben (schulischer, sozialer, emotionaler, gesundheitlicher, familiärer Art), sind diese LAEA Lernpotenzial unverzüglich mitzuteilen. Resultate als Konsequenz falscher oder weggelassener Angaben hat der Vertragspartner selbst zu verantworten.

c) Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass die benötigten Materialien, wie von LAEA Lernpotenzial bekannt gegeben, vorhanden sind bzw. auf eigene Kosten angeschafft werden.

d) Der Vertragspartner hält den Teilnehmer zur Erledigung der häuslichen Aufgaben an.

(5) Unterrichtseinheiten

a) Der Unterricht wird von Linda Harseim durchgeführt und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Zusätzliche Termine können nach Absprache zwischen LAEA Lernpotenzial und dem Vertragspartner vereinbart werden.

b) Der Unterricht dauert 60 Minuten pro Unterrichtseinheit. Eine abweichende Unterrichtsdauer kann in Absprache zwischen LAEA Lernpotenzial und dem Vertragspartner vereinbart werden.

c) Soweit aus von LAEA Lernpotenzial zu vertretenden Gründen der Unterricht nicht stattfinden kann, wird Linda Harseim den Vertragspartner hierüber zeitnah im Voraus informieren. Die Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten verändert sich dadurch nicht, lediglich das Enddatum des Vertrages verschiebt sich kalendarisch.

(6) Individuelle Diagnostik

a) Im Rahmen von Lerntraining führt LAEA Lernpotenzial eine informelle Diagnostik durch. Hierfür werden drei (Legasthenie) bzw. 5 (Dyskalkulie) Unterrichtseinheiten angesetzt. Diese Einheiten sind in den Unterrichtseinheiten gemäß Anmeldung inkludiert.

b) Entsprechend den Ergebnissen wird eine individuelle Förderplanung für den Teilnehmer erstellt, welche im Rahmen eines Telefontermins mit dem Vertragspartner besprochen wird.

c) Wird das Emotionstraining in Anspruch genommen, erfolgt die Durchführung eines kostenfreien, 30-minütigen Telefonats mit dem Ziel der Anliegensklärung mit mindestens einer sorgeberechtigten Person.

(7) Zahlungsmodalitäten

a) Der Zahlungsbetrag gemäß der Anmeldung zur Lernförderung ist in monatlichen Raten bis jeweils spätestens zum 10. des laufenden Monats an die von LAEA Lernpotenzial im Anmeldeformular angegeben Bankverbindung per Überweisung zu entrichten. Die Höhe der monatlichen Rate ist der Rechnung zu entnehmen.

b) Der Zahlungsbetrag gemäß der Anmeldung zum Emotionstraining ist vor Beginn des Trainings in voller Höhe an die von LAEA Lernpotenzial im Anmeldeformular angegeben Bankverbindung per Überweisung zu entrichten. Eine Ratenzahlung kann in Absprache zwischen LAEA Lernpotenzial und dem Vertragspartner vereinbart werden. Es besteht kein Anspruch auf Ratenzahlung. Die Höhe der
monatlichen Rate ist der Rechnung zu entnehmen.

c) Laufzeit, Preis, Abrechnungsart und ggf. Ratenzahlung werden auf dem Anmeldeformular zusammengefasst und dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er die
Unterrichtsbedingungen verstanden hat und diese akzeptiert.

(8) Versäumte Unterrichtsstunden

a) Aus pädagogischen Gründen können Teilnehmer in der Regel ihren Unterricht nicht unterbrechen. Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für den Erfolg.

b) Eine Rückvergütung für versäumten Unterricht erfolgt nicht.

c) Kann eine Unterrichtsstunde aus dringenden persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, so ist LAEA Lernpotenzial so früh als möglich, spätestens jedoch bis 8:30 Uhr des betreffenden Tages, unter Angabe des Grundes zu informieren. LAEA Lernpotenzial prüft aus Kulanz, ob die Unterrichtsstunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann und unterbreitet dem Vertratspartner einen Terminvorschlag. LAEA Lernpotenzial ist nicht verpflichtet, die versäumte Stunde nachzuholen.

d) Erfolgt die Information über die Abwesenheit des Teilnehmers nicht oder nach 8:30 Uhr verfällt die Stunde ersatzlos.

e) Bei längerer Unterbrechung aus wichtigem Grund verfallen die noch offenen Unterrichtsstunden nicht, sondern können in Absprache mit LAEA Lernpotenzial zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.

(9) Kündigung

a) Die Anmeldungen zu den verschiedenen Angeboten von LAEA Lernpotenzial gelten als Vertrag. Verträge mit LAEA Lernportenzial können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

b) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

c) Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu erbringenden Leistungen abgerechnet.

d) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

e) Bei Verstoß gegen die §§ 4, 7 und 8 behält sich LAEA Lernpotenzial des Recht zur fristlosen Kündigung vor.

(10) Datenschutz

a) Im Rahmen und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden Daten des Vertragspartners und des/der Teilnehmer/s von LAEA Lernpotenzial erhoben, verwendet und gespeichert. LAEA Lernpotenzial behandelt diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses anvertrauten personenbezogenen Daten streng vertraulich und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.laea.eu/datenschutz.